Die VAE (Vereinigte
Arabische Emirate) sind ein Land auf der arabischen Halbinsel. Bevor
hier Öl entdeckt wurde, basierte die Wirtschaft auf der Fischerei
und der Perlenindustrie. Als der Ölexport in den 1960er Jahren
begann, entwickelte sich die Wirtschaft schnell weiter, bis das
Bruttoinlandsprodukt heute mit dem führender westlicher Nationen
gleichzieht. Die VAE setzen sich aus 7 verschiedenen Emiraten
zusammen: Abu Dhabi, Dubai, Sharjah, Ras al-Khaimah, Ajman, Umm
al-Quwain und Fujairah. Jedes Emirat wird von einer separaten
Königsfamilie regiert. Die Regierungsform der VAE ist eine föderale,
präsidial gewählte Monarchie mit dem Emir von Abu Dhabi als
Präsident des Landes und dem Emir von Dubai als Premierminister der
Nation. Die offizielle Sprache ist Arabisch und die Nation hat eine
Bevölkerung von 9,6 Millionen. Die VAE haben einen sehr hohen
Anteil an Auswanderern, wobei Berichte besagen, dass weniger als 15 %
der Nation aus Emiratis besteht. Die VAE sind die Heimat des höchsten
Gebäudes der Welt - des Burj Khalifa in Dubai.
Die
Geschäftskultur in den VAE ist ein Zusammenspiel zweier sehr
unterschiedlicher Kulturen - die VAE sind ein Land, das auf der
islamischen Kultur basiert, aber auch die Heimat vieler Menschen aus
aller Welt, die nicht dazu gehören. Obwohl sie als Schmelztiegel
gelten, ist die islamische Kultur immer noch sehr präsent und man
sollte sich dieser Kultur bewusst sein und sie respektieren. Wenn Sie
in den VAE Geschäfte machen, sollten Sie darauf vorbereitet sein,
zuerst eine Beziehung aufzubauen. Die Menschen legen Wert auf
Beziehungen und werden Fragen über Ihre Familie stellen.
Entscheidungen brauchen Zeit, um getroffen zu werden, also seien Sie
darauf vorbereitet, geduldig zu sein.
Vereinigte Arabische Emirate Dirham
Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in Israel einzustellen, belaufen sich auf einen Aufschlag von 7,60% auf das Bruttogehalt.
Angestellte, die auf
Lohnbasis arbeiten, werden monatlich bezahlt.
Nach einer
Beschäftigungsdauer von 1 Jahr haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine
sogenannte Erholungsbeihilfe. Diese wird zwischen Juli und September
ausgezahlt. Die Höhe wird jedes Jahr gesetzlich festgelegt und ist
abhängig von der Anzahl der Beschäftigungsjahre.
Islamische Feiertage richten sich nach dem Mond und ändern sich daher von Jahr zu Jahr.
1. Januar - Neujahrstag
Vom letzten Tag des islamischen Monats Ramadan bis 3 Shawwal (4 Tage) - id Al Fitr
Vom 9. bis 12. Dhu al Hijjah (4 Tage) - Arafah-Tag und Eid Al Adha (Opferfest)
Juli/August - Hijri Neujahr (islamisches Neujahr)
Oktober - Geburtstag des Propheten Mohammed:
1. Dezember - Gedenktag
2. und 3. Dezember (2 Tage) - Nationalfeiertag
Die Bürozeiten sind von 7:30 Uhr bis 21:00 Uhr, Sonntag bis Donnerstag. Die Arbeitszeit wird in der Regel als "gerade" oder "geteilte" Schicht eingerichtet. Unternehmen mit gerader Schicht öffnen zwischen 7:30 und 9 Uhr und bleiben 8 Stunden lang geöffnet. Unternehmen mit geteilter Schicht beginnen die Arbeit zwischen 9:00 oder 10:00 Uhr, haben dazwischen eine Pause von 3-4 Stunden und beenden die Arbeit um 20:00 oder 21:00 Uhr.
Eine reguläre Arbeitswoche beträgt 48 Stunden. Während des Ramadan wird die Wochenarbeitszeit um 2 Stunden täglich reduziert.
Die Überstunden werden mit einem Satz von 125 % des Stundensatzes vergütet.
In den VAE haben Mitarbeiter Anspruch auf Jahresurlaub, nachdem sie die ersten 6 Monate ihrer Anstellung absolviert haben. Nach 6 Monaten Beschäftigungsdauer haben sie Anspruch auf 2 Tage pro Monat und nach 1 Jahr Beschäftigungsdauer haben sie Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub.
Wenn ein Arbeitnehmer in den VAE krank wird, muss er den Arbeitgeber innerhalb von 48 Stunden informieren. Der Arbeitgeber ist dann berechtigt, einen ärztlichen Bericht anzufordern, der die Krankheit bestätigt. Erst nach der Probezeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 90 Krankheitstage im Jahr. Für die ersten 15 Krankheitstage wird das Gehalt in voller Höhe gezahlt. Für die nächsten 30 Tage erhält der Arbeitnehmer die Hälfte seines Gehalts und für die letzten 45 Tage erhält er kein Gehalt.
In den VAE kann man einen Mitarbeiter aus einem "triftigen" Grund (wie schlechte Leistung) oder fristlos wegen groben Fehlverhaltens kündigen. Bei einer Kündigung aus einem triftigen Grund muss eine Kündigungsfrist von 30 Tagen eingehalten werden. Wenn der Mitarbeiter länger als 1 Jahr im Dienst war, hat er Anspruch auf eine Abfindung. Der Mitarbeiter erhält für jedes Jahr seiner Betriebszugehörigkeit in den ersten 5 Jahren 21 Tage Grundgehalt und für jedes weitere Jahr 30 Tage Gehalt. Die Abfindung darf 2 Jahresgehälter nicht überschreiten. Ein Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Abfindung, wenn er wegen groben Fehlverhaltens gekündigt wurde.
und das
Sozialversicherungssystem Vereinigte Arabische Emirate
Das Gesundheitswesen in den VAE ist ein staatlich finanziertes Gesundheitssystem. Es wird sowohl auf der Ebene der Emirate als auch auf Bundesebene geregelt. Das Gesundheitssystem ist in jedem Emirat anders. Die Gesundheitsversorgung für emiratische Staatsangehörige ist sehr kostengünstig, während Expats eine höhere Gebühr zahlen müssen. Eine private Gesundheitsversorgung ist ebenfalls verfügbar.
In Dubai und Abu Dhabi zum Beispiel ist eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. In Abu Dhabi muss Ihre Krankenkasse Sie, Ihren Ehepartner und bis zu 3 Kinder unter 18 Jahren versichern. In Dubai müssen die Krankenkassen nur den Arbeitnehmer versichern, aber die Regierung empfiehlt, dass die Krankenkasse auch die Familie versichert. In den anderen Emiraten ist es nicht verpflichtend, dass ein Arbeitgeber die Gesundheitsversorgung für seine Angestellten übernimmt.
Die öffentliche Gesundheitsversorgung deckt in allen Emiraten die folgenden Grundbedürfnisse ab:
Notfälle
Leistungen bei Mutterschaft
Grundlegende Gesundheitsleistungen (allgemeine Untersuchungen, Diagnose- und Behandlungsleistungen durch Allgemeinmediziner, Fachärzte und Konsiliarärzte; Labordienstleistungen; radiologische Diagnosedienstleistungen; physiotherapeutische Leistungen; verschriebene Medikamente und andere Arzneimittel)
Präventivleistungen (wichtige Impfungen und Schutzimpfungen für Kinder und Neugeborene)