Portugal liegt neben
Spanien an der Atlantikküste. Es ist der älteste Nationalstaat in
Europa und war aufgrund seiner vielen berühmten Entdecker das erste
Weltreich der Welt. Es hat eine Bevölkerung von 10,28 Millionen und
seine Hauptsprache ist Portugiesisch. Portugal steht in der
Weltwirtschaft an 42. Stelle. Lissabon ist die Hauptstadt von
Portugal und ist älter als Rom. Portugal ist bekannt für seine
großartigen Meeresfrüchte und Weine. Es ist auch der größte
Korkproduzent und produziert etwa 70% des weltweit exportierten
Korks.
Um in Portugal zur Sache zu kommen, braucht man Zeit. Bei
einem Geschäftstreffen ist der Gastgeber pünktlich, aber die
Teilnehmer sind normalerweise 5 bis 30 Minuten zu spät. Bei ersten
Treffen wollen die Portugiesen einander kennen lernen und nichts
überstürzen. Viele Beziehungen werden im Laufe der Zeit und
vorzugsweise über persönlichen Kontakt aufgebaut.
Euro
Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in Portugal einzustellen, belaufen sich auf einen Aufschlag von 23,75% auf das Bruttogehalt.
Reguläre Angestellte werden einmal im Monat bezahlt.
In Portugal haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein 13. und 14. Monatsgehalt, das im Juni und Dezember ausgezahlt wird (Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
In Portugal gibt es 13 gesetzliche Feiertage, wobei Karneval ein optionaler Feiertag ist.
1. Januar - Neujahrstag
Karneval - normalerweise 47 Tage vor
Ostersonntag
Karfreitag
Ostermontag
25. April - Tag der
Freiheit
1. Mai - Tag der Arbeit
Mai/Juni - 60 Tage nach
Ostersonntag - Fronleichnam
10. Juni - Portugal-Tag
15. August
- Mariä Himmelfahrt
5. Oktober - Tag der Republik
1. November
- Allerheiligen
1. Dezember - Wiederherstellung der
Unabhängigkeit
8. Dezember - Unbefleckte Empfängnis
25.
Dezember – Weihnachten
Die regulären Arbeitszeiten in Portugal liegen zwischen 9 und 18 Uhr. In Portugal gibt es keine Tradition der Siesta.
Die reguläre Arbeitswoche besteht aus 40 Stunden, 8 Stunden pro Tag.
Überstunden werden wie folgt vergütet:
die erste Überstunde wird mit einem Zuschlag von 25 % vergütet.
jede weitere Stunde wird mit einem Zuschlag von 37,5% vergütet
Fällt die Überstunde auf einen Feiertag oder ein Wochenende, wird sie mit einem Zuschlag von 50 % vergütet.
In Portugal erhält man mindestens 22 Tage Urlaub im Jahr. Diese stehen einem zu, sobald der Arbeitsvertrag beginnt.
Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, muss man in Portugal mindestens 6 Monate lang in die Sozialversicherung eingezahlt haben (kann aufeinanderfolgend sein oder nicht).
Die ersten 3 Tage der Krankheit werden als Wartezeit angesehen. Diese werden nicht gezahlt. Die einzige Ausnahme ist, wenn man ins Krankenhaus eingeliefert wird oder sich einer Operation unterzieht, in diesem Fall wird das Krankengeld ab dem ersten Tag bezahlt.
Wenn man krank wird, muss man sich vom Arzt eine vorläufige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (CIT) besorgen. Diese wird an die Sozialversicherung, den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer weitergeleitet.
Für die ersten 30 Tage seiner Krankheit erhält ein Arbeitnehmer 55% des Grundwertes seines Gehaltes. Zwischen dem 31. und dem 90. Tag der Erkrankung erhält man 60 % des Grundwerts seines Entgelts. Zwischen dem 91. und dem 365. Tag erhält man 70 % des Grundwerts seiner Vergütung. Nach 365 Tagen erhält man 75%. Die Anzahl der Krankentage, die man in Portugal nehmen kann, ist von der Sozialversicherung auf 1095 Tage festgelegt.
In Portugal muss man einen Grund haben, um einen Arbeitnehmer zu entlassen. Der Grund kann entweder subjektiv (z. B. schweres Fehlverhalten des Arbeitnehmers) oder objektiv (z. B. Geschäftsaufgabe des Unternehmens, Massenentlassungen) sein. Um einen Arbeitnehmer entlassen zu können, muss man eine schriftliche Mitteilung ausstellen.
Befindet sich ein Mitarbeiter noch in der Probezeit, gilt folgende Kündigungsfrist: Hat der Mitarbeiter zwischen 61 und 120 Tagen gearbeitet, beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage. Wenn er mehr als 120 Tage gearbeitet hat, beträgt die Kündigungsfrist 15 Tage. Bei einem befristeten Vertrag gilt eine Kündigungsfrist von 8 Tagen. Bei einem unbefristeten Vertrag beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage, wenn der Mitarbeiter weniger als 6 Monate für das Unternehmen gearbeitet hat. Wenn der Mitarbeiter zwischen 6 Monaten und 2 Jahren für das Unternehmen gearbeitet hat, beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage. Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 2 Jahren gilt eine Kündigungsfrist von 60 Tagen.
Eine Abfindung muss gezahlt werden, wenn der Mitarbeiter in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht. Wenn der Mitarbeiter innerhalb der ersten 3 Jahre gekündigt wird, erhält er 18 Tage Abfindung. Nach 3 Jahren erhält er 12 Tage Abfindung. Erhält ein Mitarbeiter während der Probezeit eine Kündigung, hat er keinen Anspruch auf eine Abfindung.
und das
Sozialversicherungssystem Portugal
Das öffentliche Gesundheitssystem in Portugal wird Segurança Social genannt. Es ist in 3 Systeme unterteilt: Previdencial (Sozialhilfe), Solidariedade (Solidarität) und Protecção Familiar (Familienhilfe). Die Beiträge dazu werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.
Das Teilsystem Sozialhilfe deckt folgende Bereiche ab: Krankheit, Mutterschaft, Vaterschaft und Adoption, Arbeitslosigkeit, Invalidität und Alter.
Das solidarische Teilsystem bietet Unterstützung in nachgewiesenen Situationen persönlicher oder familiärer Not.
Das familiäre Subsystem bietet Unterstützung in Fällen erhöhter familiärer Ausgaben, z. B. im Falle einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit.
Ein zusätzlicher Hinweis für den Arbeitgeber - man muss eine extra Versicherung haben, die Arbeitsunfälle abdeckt. Die staatliche Sozialversicherung deckt dies nicht ab.